Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht rechtzeitig gestalten.
Fehler vermeiden statt korrigieren
Arbeitsrecht rechtzeitig gestalten. Fehler vermeiden statt korrigieren
ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Das macht es für Arbeitgeber zu einer besonderen Herausforderung. Fehler können vermieden, in der Regel aber nicht mehr korrigiert werden. Arbeitsrechtliche Beratung hilft dabei, unnötige wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
Absicherung des Unternehmenserfolgs durch erfahrene Beratung
Durch frühzeitige Einbindung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie in unternehmerische Entscheidungen lassen sich Risiken vermeiden, in jedem Fall aber kalkulieren. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Syndikusrechtsanwalt ist mir die Arbeitgeberseite bestens vertraut. Ich kenne die Problemlagen und Sichtweisen von Arbeitgebern genau. Seien es kleine oder mittelständische Unternehmen oder Konzerne. Ich stehe Arbeitgebern bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen zur Seite. Beispielhaft seien hier einige Leistungen für Arbeitgeber genannt:
- Arbeitsvertragsrecht (Beratung, Gestaltung und Verhandlung, insbesondere von Arbeitsverträgen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen)
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Vergütungsregelungen, insbesondere Bonusvereinbarungen
- Vermeidung von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsrechtliche Schulungen für Personaler und Führungskräfte zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere auch zu Fragen der Personalführung
- Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen
- Beratung im Betriebsverfassungsrecht, v.a. zur Mitbestimmung des Betriebsrats
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Gehaltsstrukturen, Arbeitszeitregelungen, Homeoffice, Einführung neuer IT-Systeme
- Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Begleitung von Betriebsänderungen, Restrukturierungen, Ausgliederungen, Betriebsübergängen
- Vertretung von Arbeitgebern in Einigungsstellen und Beschlussverfahren
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Das macht es für Arbeitgeber zu einer besonderen Herausforderung. Fehler können vermieden, in der Regel aber nicht mehr korrigiert werden. Fehler verursachen vor allem unnötige wirtschaftliche Risiken, wenn nicht sogar konkrete Schäden.
Arbeitsrecht für Geschäftsführer
Organschaft und Geschäftsführerdienstvertrag sind strikt voneinander zu trennen. Unterschieden werden muss auch nach der Gesellschaftsform. Der Vorstand einer AG ist nicht gleichzusetzen mit dem Geschäftsführer einer GmbH.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Nach Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Daher sollten Arbeitnehmer direkt nach Erhalt einer Kündigung immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.