Handels- und Gesellschaftsrecht. Regeln für Ihren geschäftlichen Erfolg

Rechtsberatung im

Handels- und

Gesellschaftsrecht

Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wann immer Menschen gemeinsam wirtschaftliche Ziele verfolgen, sollte eine solide rechtliche Grundlage geschaffen werden. Wie wichtig das ist, zeigt sich spätestens dann, wenn man sich mal nicht mehr einig ist. Gute Verträge sichern den Erfolg. Und wenn es nicht mehr geht, finden wir auch eine Lösung.  

Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innenverhältnis von Gesellschaften, seien es Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Auch die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern gehört zum Gesellschaftsrecht.  

Die Kanzlei von Baumbach berät und vertritt im Gesellschaftsrecht sowohl Gesellschaften und deren Gesellschafter als auch Geschäftsführer, insbesondere zu folgenden Themen:  

  • Beratung im Zusammenhang mit Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Beratung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführungsorgangen
  • Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen
  • Sozialversicherungsrecht für Geschäftsführer 
  • Geschäftsführerhaftung 

    Rechtsberatung im Handelsrecht

    Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Besonders relevant ist das Vertragsrecht. Gute Verträge helfen durch klare Regelungen Konflikte zu vermeiden.  

    Ein Teilgebiet des Handelsrechts ist etwa das Handelsvertreterrecht, das in §§ 84 ff. HGB geregelt ist. Häufig kommt es im Zusammenhang mit der Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen zu Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Handelsvertreterausgleichsanspruch oder einer Karenzentschädigung. Auch hier gibt es Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Mit § 110 GewO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die §§ 74 ff. HGB entsprechend anwendbar sind.  

    Die Kanzlei von Baumbach berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer im Handelsrecht insbesondere zu folgenden Themen:  

    • Vertragsrecht
    • Handelsvertreterrecht 
    • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

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