Arbeitsrecht für Geschäftsführer

Beratung rund um das

Dienstvertragsverhältnis

Beratung rund um das Dienstvertragsverhältnis

ARBEITSRECHT

Die Beratung von Organen, seien es angestellte GmbH-Geschäftsführer, Gesellschaftergeschäftsführer oder Vorstände, erfordert Kenntnisse und Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht.

Beratung an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht

Organschaft und Dienstvertrag sind strikt voneinander zu trennen.  

Der Geschäftsführerdienstvertrag ist kein Arbeitsvertrag und der Geschäftsführer grundsätzlich kein Arbeitnehmer. 

Dennoch stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Rechtslage im Falle der Abberufung ist. Ob z.B. die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers gleichzeitig auch zur Beendigung eines bestehenden Geschäftsführerdienstvertrages führt oder ob es zusätzlich einer Kündigung durch die Gesellschafterversammlung bedarf. Auch kann sich die Frage nach einem ruhenden Arbeitsverhältnis stellen, das durch die Abberufung wieder aufleben kann. Hier können sich entscheidende Vorteile für Verhandlungen ergeben.

Arbeitsrechtliche Regelungen wie Kündigungsschutz, Engeltfortzahlung, Urlaubsrecht usw. finden im Rahmen des Dienstverhältnisses keine Anwendung, wenn sie nicht vertraglich vereinbart werden. Auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sollte stets genau geprüft werden. Es gelten zwar weniger strenge Maßstäbe als im Arbeitsrecht, aber auch hier gibt es Grenzen der Wirksamkeit. Auch Fragen hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status können sich stellen.  

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleite ich Geschäftsführer und Vorstände von der Bestellung bis zur Abberufung und von der Ausgestaltung des Dienstvertrags bis zur Kündigung und danach.  

Beispielhaft seien hier einige Leistungen für Geschäftsführer genannt:

  • Umfassende Beratung vor Abschluss, während der Durchführung und bei Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen 
  • Vergütungsregelungen, insbesondere Bonusvereinbarungen  
  • Überprüfung von Wettbewerbsverboten 
  • Beratung im Zusammenhang mit Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in Verfahren vor den Zivilgerichten 

    Arbeitsrecht für Arbeitgeber

    Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Das macht es für Arbeitgeber zu einer besonderen Herausforderung. Fehler können vermieden, in der Regel aber nicht mehr korrigiert werden. Fehler verursachen vor allem unnötige wirtschaftliche Risiken, wenn nicht sogar konkrete Schäden.

    Arbeitsrecht für Geschäftsführer

    Organschaft und Geschäftsführerdienstvertrag sind strikt voneinander zu trennen. Unterschieden werden muss auch nach der Gesellschaftsform. Der Vorstand einer AG ist nicht gleichzusetzen mit dem Geschäftsführer einer GmbH. 

    Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

    Nach Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Daher sollten Arbeitnehmer direkt nach Erhalt einer Kündigung immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

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