Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Rechtzeitig Rat einholen bei einem
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtzeitig Rat einholen bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht
ARBEITSRECHT
Je früher der Sachverhalt geklärt ist und Ziele definiert sind, umso besser. So haben Arbeitnehmer etwa nach Erhalt einer Kündigung nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Für Zahlungsansprüche können Ausschlussfristen laufen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Am Ende kommt es jeweils immer darauf an, die bestmögliche Verhandlungsposition aufzubauen.
Abfindungen sind Verhandlungssache
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. Abfindungen sind somit in der Regel das Ergebnis von Verhandlungen. Deswegen gilt es, die bestmögliche Verhandlungsposition herauszuarbeiten. Dabei zahlt sich der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht besonders aus. Und die Beratung geht darüber hinaus.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleite ich Arbeitnehmer, insbesondere Leitende Angestellte, Führungskräfte und Fachkräfte in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses vom Abschluss des Arbeitsvertrags bis hin zur Kündigung und vor dem Arbeitsgericht.
Beispielhaft seien hier einige Leistungen für Arbeitnehmer genannt:
- Umfassende Beratung zum Arbeitsvertrag
- Teilzeit und Befristungsrecht
- Urlaubsrecht
- Arbeitszeitrecht
- Entgelt, insbesondere Bonusvereinbarungen
- Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
- Beratung im Zusammenhang mit Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
- Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Das macht es für Arbeitgeber zu einer besonderen Herausforderung. Fehler können vermieden, in der Regel aber nicht mehr korrigiert werden. Fehler verursachen vor allem unnötige wirtschaftliche Risiken, wenn nicht sogar konkrete Schäden.
Arbeitsrecht für Geschäftsführer
Organschaft und Geschäftsführerdienstvertrag sind strikt voneinander zu trennen. Unterschieden werden muss auch nach der Gesellschaftsform. Der Vorstand einer AG ist nicht gleichzusetzen mit dem Geschäftsführer einer GmbH.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Nach Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Daher sollten Arbeitnehmer direkt nach Erhalt einer Kündigung immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.