Arbeitsrecht. Dynamischer Wandel in komplexem Umfeld.

Arbeitsrechtliche

Beratung

fordert mehr

als Rechtskenntnis

Arbeitsrechtliche Beratung fordert mehr als Rechtskenntnis

ARBEITSRECHT

Rechtsberatung bringt Mandanten Mehrwert, wenn zu herausragenden Rechtskenntnissen Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Beteiligten und deren Perspektiven hinzukommt. Das gilt in besonderem Maße für die Beratung im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht wandelt sich stetig und bleibt komplex

Arbeitsrecht entwickelt sich dynamisch. Durch Zunahme der Regelungsdichte aufgrund immer komplizierter werdender Gesetze und Verordnungen und durch eine schier unüberschaubar gewordene Rechtsprechung, die das Arbeitsrecht in einem Maße prägt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet.  

Arbeitsrechtliche Sachverhalte sind oft komplexer als zunächst angenommen. Ihre rechtliche Einordnung sollte man einem Experten überlassen. Bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages zahlt sich Sorgfalt und Kenntnis der Rechtsprechung aus. Im Laufe der Zusammenarbeit tauchen früher oder später arbeitsrechtliche Fragen auf. Unabhängig davon, ob die Arbeitsvertragsparteien streiten. Je besser der Arbeitsvertrag, umso besser die Verhandlungsposition.  

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spielen naturgemäß Kündigungsschutzregelungen eine zentrale Rolle. Dazu treten oft Fragen der Stellvertretung, des Gesellschaftsrechts, kollektivrechtliche Fragen oder Fragen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang, die ganz maßgeblichen Einfluss auf die Wirksamkeit einer Kündigung und die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses haben.

Das kollektive Arbeitsrecht ist nicht minder vielfältig. Hierzu zählen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, die Gestaltung von Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan oder das Tarifvertragsrecht. Bei der Gestaltung und Verhandlung betrieblicher Regelungen ist neben der Laufzeit auch mit einer langen Bindungswirkung durch gesetzlich angeordnete Nachwirkung zu rechnen. Auch hier zahlt sich Sorgfalt aus.  

Kommt eine Einigung nicht zustande, sieht das Gesetz die innerbetriebliche Einigungsstelle vor, deren Spruch eine Einigung der Betriebsparteien ersetzt. Auch hier kommt es auf Spezialkenntnisse an. 

Arbeitsrecht ist eine Querschnittmaterie und auch deswegen besonders unübersichtlich. Eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Regelungen ergeben sich aus völlig unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen. Außerdem existiert nicht nur eine umfangreiche nationale Kasuistik, sondern auch auf Ebene des Unionsrechts. Zu alledem gibt es Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Hier ist in besonderem Maße vernetztes Denken gefragt.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Das macht es für Arbeitgeber zu einer besonderen Herausforderung. Fehler können vermieden, in der Regel aber nicht mehr korrigiert werden. Fehler verursachen vor allem unnötige wirtschaftliche Risiken, wenn nicht sogar konkrete Schäden.

Arbeitsrecht für Geschäftsführer

Organschaft und Geschäftsführerdienstvertrag sind strikt voneinander zu trennen. Unterschieden werden muss auch nach der Gesellschaftsform. Der Vorstand einer AG ist nicht gleichzusetzen mit dem Geschäftsführer einer GmbH. 

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Nach Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Daher sollten Arbeitnehmer direkt nach Erhalt einer Kündigung immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

KANZLEI

ANWALT

ARBEITSRECHT

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT